Die soziale Versicherung bildet das zentrale Element der österreichischen sozialen Sicherheit. Sie setzt sich zusammen aus der verpflichtenden Krankenversicherung, gesetzlichen Pensionsversicherung, gesetzlichen Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Das Besondere am österreichischen Sozial- und Gesundheitssystem: Jeder Mensch erhält unabhängig von Alter, Wohnort, Herkunft, sozialem Status, Art oder Umfang der Leistungen gleichberechtigten, unkomplizierten Zugang zu medizinischer Versorgung.
Leistungen der sozialen Sicherung umfassen Prävention, Erstversorgung, allgemeine medizinische Betreuung, Behandlung (inklusive Zahnmedizin), Leistungen bei Berufsunfähigkeit oder Invalidität, Mutterschaftshilfe, Arbeitslosenunterstützung, Leistungen bei sozialer Bedürftigkeit, Alters- und Hinterbliebenenpension sowie Pflegegeld.
Das ausgebaute Sicherungssystem trägt dazu bei, dass Armut und Arbeitslosigkeit in Österreich vergleichsweise niedrig bleiben. Obwohl die Beiträge nicht unerheblich erscheinen, garantieren sie ein hohes Sicherheitsniveau im Leben aller Einwohner.
Krankenversicherung
Es gibt drei Hauptträger der gesetzlichen Krankenversicherung:
- Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Allgemeine Krankenversicherung; Pflichtversicherung für unselbstständig Beschäftigte.
- Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Für Selbständige und Unternehmensgründer.
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB): Für Beamte, Eisenbahner, Beschäftigte im Bergbau.
Wer bei einem dieser Träger versichert ist, erhält die medizinischen Leistungen in Vertragskrankenhäusern und bei niedergelassenen Ärzten, die einen Kassenvertrag haben. Meist ist die Behandlung kostenlos, in manchen Fällen (SVS/BVAEB) gibt es eine Eigenbeteiligung von 5–20%.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung wird getragen von:
- Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA): Allgemeine Pflichtversicherung für Beschäftigte.
- SVS und BVAEB: Für Selbständige bzw. bestimmte Berufsgruppen.
Sie sichert Unfälle am Arbeitsplatz und Berufskrankheiten ab.
Pensionsversicherung
Die Pension wird von:
- Pensionsversicherungsanstalt (PVA): Generell für Arbeitnehmer.
- SVS und BVAEB: Für Selbständige, Beamte, Eisenbahner/Abbau.
Männer gehen mit 65 Jahren in Pension. Für Frauen hängt das Pensionsalter vom Geburtsdatum ab (schrittweise von 60 bis 65 Jahren angehoben; z. B. 60,5 Jahre bei Geburtsjahrgang 1964 – erste Jahreshälfte). Für Alterspension sind mindestens 15 Versicherungsjahre nötig. Pensionen werden auch bei Erwerbsunfähigkeit im jüngeren Alter oder nach dem Tod des Versorgers (Waisen, Witwen/Witwer) ausbezahlt.
Arbeitslosenversicherung
Das Sozialversicherungssystem umfasst auch die Arbeitslosenversicherung, die allerdings von der Arbeitsmarktservice (AMS) verwaltet wird. Das AMS hilft auch aktiv bei der Jobsuche.
Wer ist pflichtversichert?
Alle Arbeitnehmer, Selbständigen sowie deren nahe Angehörige.
Für Arbeitnehmer meldet der Arbeitgeber die Sozialversicherung an, zieht Beiträge vom Bruttogehalt ab und zahlt diese (Kranken-, Unfall-, Pensions-, Arbeitslosenversicherung).
Teilzeitkräfte mit geringem Einkommen (2025: 551,10 €) sind nur gegen Unfall versichert – sie haben keine Pflicht-Kranken-, Pensions- oder Arbeitslosenversicherung; diese können (und sollten) freiwillig abgeschlossen werden.
Selbständige melden sich selbstständig bei der SVS an und zahlen alle Beiträge direkt.
Bei der ÖGK können mitversichert werden: Kinder bis 18 Jahre und Ehepartner ohne eigene Krankenversicherung (Wohnsitz in Österreich vorausgesetzt); die Mitversicherung von Kindern ist stets gratis, für Ehepartner nur unter bestimmten Bedingungen.
Nicht-Berufstätige mit Wohnsitz in Österreich können sich freiwillig ÖGK-versichern (Selbstversicherung, monatliche Beiträge nach Leistungsumfang). Alternativ kann eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.



