Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die klassische Unternehmensform für alle, die in Österreich ein rechtlich eigenständiges Unternehmen gründen möchten. Als juristische Person kann die GmbH Rechte erwerben, Verpflichtungen eingehen, klagen und verklagt werden. Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden.
Stammkapital der GmbH
Das Stammkapital wird von den Gesellschaftern als Einlage geleistet. Jeder Beitrag muss mindestens 70 € betragen; das gesamte Stammkapital muss mindestens 10.000 € umfassen, wovon die Hälfte bei Gründung eingezahlt werden muss.
Haftung
Der große Vorteil der GmbH: Sie haftet ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen – keine direkte oder persönliche Haftung der Gesellschafter. Diese haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage laut Gesellschaftsvertrag.
Organe der GmbH
- Gesellschafterversammlung: Zentrale Entscheidungen treffen die Eigentümer in der Gesellschafterversammlung. Mit Zustimmung aller kann diese auch schriftlich erfolgen; bei Allein-Gesellschaftern genügt Schriftform für alle Beschlüsse.
- Geschäftsführer: Die GmbH wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten – sie sind ins Firmenbuch einzutragen. Falls im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist, entscheiden die Geschäftsführer gemeinsam. Alternativ ist eine Einzelvertretung möglich. Die Geschäftsführer treffen die täglichen operativen Entscheidungen und sind verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns walten zu lassen; bei Verstoß haften sie gegenüber der GmbH.
- Bei bestimmten Konstellationen ist zusätzlich ein Aufsichtsrat erforderlich (Stammkapital über 70.000 €, mehr als 50 Gesellschafter oder über 300 Mitarbeiter etc.).
Gründung einer GmbH
Sie benötigen:
- Gesellschaftsvertrag (notariell, oder bei Ein-Personen-GmbH eine Gründungserklärung) mit folgenden Angaben: Name und Sitz, Unternehmenszweck, Stammkapital, Anteil jedes Gesellschafters
Fakultative Inhalte sind z. B. spezielle Regelungen zur Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Stimmrecht und weitere Besonderheiten. - Bestellung der Geschäftsführer (sofern nicht im Vertrag geregelt)
- Für regulierte Gewerbe: Nachweis von Qualifikationen und Erfahrung (Diplome, Referenzen). Das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft führt eine detaillierte Liste des reglementierten Gewerbes.
Freie Gewerbe benötigen keine Qualifikationsnachweise. - Eintragung ins Firmenbuch durch alle Geschäftsführer (notariell/beim Gericht). Die GmbH entsteht mit der Firmenbucheintragung.
Steuern für die GmbH
Erträge der GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer (23 %, Stand 2024). Der Mindestbetrag beträgt 500 € pro Jahr – unabhängig von der Ertragslage.
Gewinnausschüttungen werden mit 27,5 % Kapitalertragsteuer besteuert.
Exkurs: FlexKapG
Seit 1.1.2024 gibt es die „Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG)“, besonders attraktiv für Start-ups und Gründer. Sie ähnelt der GmbH, ermöglicht aber die Gründung schon ab 1 € Mindeststammkapital. Besonders: Neben klassischen Einlagen gibt es den Anteilserwerb zum Unternehmenswert, der Ihnen einen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg („Exit“) bietet – zum Beispiel, wenn ein Investor hinzukommt. Wer Anteile zum Unternehmenswert hält, hat Anspruch auf Gewinnbeteiligung, aber kein Stimmrecht. Zur Übertragung genügt die schriftliche Form (ohne Notariatsakt).



