Gemäß § 23 des Verbraucherzahlungskontogesetzes hat jeder Konsument mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union das Recht, ein Basiskonto mit allen wichtigen Funktionen bei einem österreichischen Kreditinstitut zu eröffnen und zu nutzen – unabhängig vom Wohnsitz.
§ 22 dieses Gesetzes verbietet ausdrücklich jede Diskriminierung seitens des Kreditinstituts gegenüber EU-bürgern mit legalem Aufenthalt, die ein Konto in Österreich eröffnen möchten – unabhängig von Nationalität, Wohnort, Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Herkunft, Sprache, Religion, politischer Überzeugung, Behinderung oder sexueller Orientierung.
Bürger aus Drittstaaten benötigen für die Kontoeröffnung in Österreich folgende Unterlagen:
- Gültiger Reisepass
- Aufenthaltstitel
- Bestätigung der Meldung / Wohnsitznachweis
- Arbeitsvertrag (sofern vorhanden)
- Einkommensnachweis oder Angaben zur finanziellen Situation sowie zur Herkunft der zu transferierenden Gelder
Trotz dieser gesetzlichen Grundlagen ist die Kontoeröffnung für russische Staatsbürger angesichts aktuell geltender Sanktionen erheblich erschwert; manche Banken lehnen Neukunden aus Russland auf Basis interner Richtlinien komplett ab.
Dank langjähriger Erfahrung und exzellenter Beziehungen zu Banken verfügt AES Consulting über wertvolle Kontakte, die wir gerne weitergeben.
Unser Partnerbank bietet Ihnen die Möglichkeit, mit einem Anlagevolumen ab 1 Million Euro in mehreren Währungen –– sicher zu investieren und ein Konto zu führen.
Ob persönliches Konto, Geschäftskonto oder verlässliche Kapitalanlage – unser Team steht Ihnen mit Expertise und Klarheit zur Seite.



