Immobilienkauf in Österreich

Der Erwerb von Immobilien ist in Österreich ein vielschichtiger Prozess, der mehrere Schritte umfasst. Um Fallstricke zu vermeiden, empfiehlt sich sorgfältige Planung und professionelle Begleitung.

Der Kauf einer Immobilie in Österreich ist ein mehrstufiger, anspruchsvoller Prozess, der sorgfältige Planung und professionelle Begleitung erfordert. Nachfolgend erläutern wir die wichtigsten Phasen und zeigen auf, worauf es dabei wirklich ankommt.

Ablauf des Immobilienkaufs in Österreich:

  1. Besichtigungstermin vereinbaren
    Sobald Sie online oder anderweitig eine passende Immobilie gefunden haben, vereinbaren Sie einen Termin mit Makler oder Eigentümer zur Besichtigung. Nach dem Termin und Ihrer Entscheidung zum Kauf sollten Sie Ihr Kaufinteresse direkt bekunden und möglichst schnell reservieren – begehrte Objekte wechseln rasch den Besitzer.
  2. Kaufanbot abgeben
    Danach erstellen Sie ein verbindliches Kaufanbot, das meist 14 Tage gilt. Meist erhalten Sie vom Makler ein Standardformular, in das Sie Ihre Wunschkonditionen eintragen können. Auch individuelle Preisvorschläge sind möglich. Sobald der Verkäufer zustimmt, sind Sie – rechtlich bindend – verpflichtet, den Kauf durchzuführen. Überlegen Sie daher gut, bevor Sie ein Anbot abgeben.
  3. Rechtliche und finanzielle Abwicklung
    Im nächsten Schritt erfolgt die notarielle Vertragsunterzeichnung, meist vom Makler organisiert. Für zusätzliche Sicherheit kann ein Treuhandvertrag abgeschlossen werden (inklusive aller Zahlungsdetails, Rechte und Fristen). Der Notar erläutert vorab sämtliche Vertragsinhalte. Falls eine Partei kein Deutsch spricht, ist zwingend ein zertifizierter Dolmetscher beizuziehen. Die Vertragsunterschrift kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

Nach der Unterzeichnung erfolgt die eigentliche Zahlung auf das Treuhandkonto des Notars/Anwalts (innerhalb von 2–8 Wochen). Bei Finanzierung durch eine Bank überweist diese nach Kreditzusage. Die Übergabe findet meist mit Zahlung des Kaufpreises statt.

Eigentumsübertragung
Die rechtliche Übergabe erfolgt durch Eintragung ins Grundbuch: Notariell beglaubigter Vertrag, Nachweis der bezahlten Grunderwerbsteuer (3,5 %) und notwendige Unterlagen gehen ans Finanzamt und den zuständigen Gerichtshof. Ist alles korrekt, werden Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen – erst dadurch werden Sie rechtmäßiger Eigentümer.

Nebenkosten beim Immobilienerwerb:

Grunderwerbsteuer:

3,5 % des Kaufpreises

Vertragserrichtung:

1,2 % des Kaufpreises

Grundbucheintragungsgebühr:

1,1 %

Maklerprovision:

3 % (bei Kaufpreis über 48.448,52 €) + 20 % USt. im Falle eines Vermittlungsgeschäfts

Worauf sollten Käufer achten?
Prüfen Sie Objekt, Lage, Infrastruktur und die Bausubstanz sorgfältig. Kontrollieren Sie Grundbuchauszüge, Energieausweis, Mietverträge und geplante Renovierungsmaßnahmen. Eine Grundbuchauskunft liefert Klarheit zur Eigentumssituation und potenziellen Lasten. Notieren Sie Zählerstände und machen Sie Fotos aller Mängel. Ziehen Sie bei Bedarf einen unabhängigen Bausachverständigen hinzu.

Sondergenehmigung für Staatsangehörige von Drittstaaten
Bürger außerhalb der EU/EWR benötigen eine Erwerbsgenehmigung. Zuständig ist die Grundstücksverkehrsbehörde im jeweiligen Bundesland. Die Genehmigung wird bei Vorliegen kultureller, sozialer oder wirtschaftlicher Interessen erteilt, sofern nationale oder politische Interessen nicht entgegenstehen. Keine Genehmigung ist z. B. bei Ehepaaren nötig, sofern einer die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt.

Wichtig: Der Erwerb einer Immobilie in Österreich verschafft KEIN automatisches Aufenthaltsrecht!

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