
Die GmbH ist die beliebteste Unternehmensform in Österreich – flexibel, effizient, mit klarer Haftungsbegrenzung. Sie ist eine eigenständige juristische Person, die von einer oder mehreren Personen oder Unternehmen gegründet werden kann. Die Haftung der Gesellschafter ist in der Regel auf ihre Einlagen beschränkt – Ihr Privatvermögen bleibt geschützt.
In Österreich ist die GmbH der Goldstandard für Geschäftsgründungen – eine flexible Gesellschaftsform mit klaren Spielregeln, die Gründer schützt und Wachstum ermöglicht. Sie wird von einem oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen gegründet. Das Stammkapital ist in Anteile aufgeteilt, und die Haftung jedes Teilhabers bleibt stets auf die Höhe seiner Geschäftsanteile beschränkt. Kein Wunder, dass die GmbH heute zu den beliebtesten rechtlichen Strukturen für Unternehmertum zählt.

Für einige Branchen ist eine Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) erforderlich. Diese kann ausschließlich ein österreichischer oder EU-Resident erlangen, der entweder Geschäftsführer wird oder zumindest 20 Wochenstunden angestellt ist. Bei „regulierten Gewerben“ sind Qualifikationsnachweise zwingend (z. B. Prüfungen, Berufserfahrung), während beim „freien Gewerbe“ auf bürokratische Hürden verzichtet wird.
Das Fundament jeder GmbH bildet eine solide Satzung. Diese wird durch einen Anwalt ausgearbeitet und vor dem Notar unterzeichnet – entweder von allen Gründern direkt oder per beglaubigter Vollmacht. Bei mehreren Gründern spricht man vom Gesellschaftsvertrag, bei einem Gründer von einer Errichtungserklärung.
Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 €. Mindestens 5.000 € davon sind bei der Gründung als Bareinlage zu leisten.
Der Geschäftsführer ist das Herzstück jeder GmbH: Er kann Gesellschafter oder externer Profi sein und wird durch die Generalversammlung bestellt – und bei Bedarf wieder abberufen. Die Weisungen der Gesellschafter sind maßgeblich. Nur bei Kapital über 70.000 € und mehr als 50 Gesellschaftern oder über 300 Mitarbeitenden ist ein Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschrieben.

Eine GmbH in Österreich ist für alle offen – Einzelpersonen und Unternehmen, Einheimische oder globale Player:
Ablauf der Gründung

Parallel dazu:
Jährlicher Abschluss muss beim Finanzamt eingereicht werden. Eine Wirtschaftsprüfung ist Pflicht, wenn mindestens einer der folgenden Schwellenwerte überschritten wird:

Typische Gründe sind wirtschaftliche und persönliche Umstände, Tod eines Teilhabers, Insolvenz, Austritt des letzten Gesellschafters oder Fusion. Die Gesellschafter entscheiden gemeinsam, Liquidatoren werden bestellt. Das Verfahren endet mit der Löschung und vollständigen Beendigung des Unternehmens im Firmenbuch.