GRÜNDUNG EINER GMBH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Gründung einer GmbH in Österreich

Die GmbH ist die beliebteste Unternehmensform in Österreich – flexibel, effizient, mit klarer Haftungsbegrenzung. Sie ist eine eigenständige juristische Person, die von einer oder mehreren Personen oder Unternehmen gegründet werden kann. Die Haftung der Gesellschafter ist in der Regel auf ihre Einlagen beschränkt – Ihr Privatvermögen bleibt geschützt.

In Österreich ist die GmbH der Goldstandard für Geschäftsgründungen – eine flexible Gesellschaftsform mit klaren Spielregeln, die Gründer schützt und Wachstum ermöglicht. Sie wird von einem oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen gegründet. Das Stammkapital ist in Anteile aufgeteilt, und die Haftung jedes Teilhabers bleibt stets auf die Höhe seiner Geschäftsanteile beschränkt. Kein Wunder, dass die GmbH heute zu den beliebtesten rechtlichen Strukturen für Unternehmertum zählt.

Zulassung zu besonderen Tätigkeiten

Für einige Branchen ist eine Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) erforderlich. Diese kann ausschließlich ein österreichischer oder EU-Resident erlangen, der entweder Geschäftsführer wird oder zumindest 20 Wochenstunden angestellt ist. Bei „regulierten Gewerben“ sind Qualifikationsnachweise zwingend (z. B. Prüfungen, Berufserfahrung), während beim „freien Gewerbe“ auf bürokratische Hürden verzichtet wird.

Gründungsunterlagen

Das Fundament jeder GmbH bildet eine solide Satzung. Diese wird durch einen Anwalt ausgearbeitet und vor dem Notar unterzeichnet – entweder von allen Gründern direkt oder per beglaubigter Vollmacht. Bei mehreren Gründern spricht man vom Gesellschaftsvertrag, bei einem Gründer von einer Errichtungserklärung.

Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 €. Mindestens 5.000 € davon sind bei der Gründung als Bareinlage zu leisten.

Geschäftsführung

Der Geschäftsführer ist das Herzstück jeder GmbH: Er kann Gesellschafter oder externer Profi sein und wird durch die Generalversammlung bestellt – und bei Bedarf wieder abberufen. Die Weisungen der Gesellschafter sind maßgeblich. Nur bei Kapital über 70.000 € und mehr als 50 Gesellschaftern oder über 300 Mitarbeitenden ist ein Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschrieben.

Teilnehmer der GmbH

Eine GmbH in Österreich ist für alle offen – Einzelpersonen und Unternehmen, Einheimische oder globale Player:

  • Gesellschaft kann von einem einzigen Gründer geführt werden.
  • Bürger und Organisationen jeder Herkunft sind willkommen – Österreich denkt europäisch und international!
  • In manchen Fällen bedürfen Beschlüsse der notariellen Zustimmung; Verkäufe von Geschäftsanteilen werden ebenfalls beim Notar beurkundet und im Firmenbuch eingetragen.
  • Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt, außerordentliche Zusammenkünfte nach Bedarf oder laut Gesellschaftsvertrag.
  • Jedes Gesellschafterrecht – Gewinnbeteiligung, Information, Mitentscheidung, Stimmrecht – ist gesetzlich garantiert (§ 82 GmbHG).
  • Die Anteile haben flexible Nennwerte und sind bei jeder Änderung sofort meldepflichtig.
  • Anteilsübertragungen werden erst mit notarieller Urkunde und Eintragung im Firmenbuch rechtskräftig.

Ablauf der Gründung

  • Aufsetzen und Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags vor dem Notar
  • Einzahlung des Stammkapitals auf das Firmenkonto
  • Anmeldung zum Firmenbuch

Registrierungsverfahren

  • Einholen der Bestätigung bei der WKÖ (elektronische Anmeldung)
  • Notarielle Beglaubigung der Unterlagen
  • Eröffnung des Bankkontos und Einzahlung des Kapitals
  • Gerichtliche Eintragung ins Firmenbuch
  • Registrierung beim Finanzamt (Umsatzsteuer-ID)

Parallel dazu:

  • Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltung
  • Anmeldung von Mitarbeitern bei der Sozialversicherung
  • Registrierung bei der Gemeinde

Finanzberichterstattung & Audit

Jährlicher Abschluss muss beim Finanzamt eingereicht werden. Eine Wirtschaftsprüfung ist Pflicht, wenn mindestens einer der folgenden Schwellenwerte überschritten wird:

  • Bilanzsumme: 25 Mio. €
  • Umsatz: 50 Mio. € im letzten Jahr
  • Ø-Zahl der Beschäftigten: 250

Steuern

  • Körperschaftsteuer auf Gewinne: 23 %
  • Mindeststeuer: 500 €/Jahr
  • Kapitalertragsteuer auf Dividenden: 27,5 %
  • Gehälter unterliegen Lohn- oder Einkommensteuer
  • Prämien unterliegen der Körperschaftsteuer

Liquidation

Typische Gründe sind wirtschaftliche und persönliche Umstände, Tod eines Teilhabers, Insolvenz, Austritt des letzten Gesellschafters oder Fusion. Die Gesellschafter entscheiden gemeinsam, Liquidatoren werden bestellt. Das Verfahren endet mit der Löschung und vollständigen Beendigung des Unternehmens im Firmenbuch.

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