Beim Verkauf sind Verkäufer verpflichtet, eine Immobilienertragsteuer in Höhe von 30 % auf den Gewinn (Differenz zwischen ursprünglichem Kaufpreis und Verkaufspreis) zu entrichten.
Es gibt Ausnahmen:
Keine Steuerpflicht besteht, wenn die Immobilie als Hauptwohnsitz diente – vorausgesetzt, der Verkäufer hat dort mindestens zwei Jahre ununterbrochen gewohnt, oder fünf von letzten zehn Jahren vor dem Verkauf. Auch Schenkungen, Erbschaften und andere unentgeltliche Übertragungen sind steuerfrei.