Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit AES Consulting GmbH, FN 476368 t abgeschlossenen Verträge.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich nicht für datenschutzrechtliche Haftungen.

Die Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.aes-consulting.at/de/datenschutzerklarung/. Für weitere Fragen oder Informationen rund um das Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte per E-Mail an office@aes-consulting.at oder per Brief an AES Consulting GmbH, Taubstummengasse 13/5a, 1040 Wien.

  1. Geltung

1. AES Consulting GmbH erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten – sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abbedungen wurden – für alle Rechtsbeziehungen zwischen AES Consulting GmbH und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von AES Consulting GmbH schriftlich bestätigt werden.

3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht AES Consulting GmbH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch AES Consulting GmbH bedarf es nicht.

4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Kalendertagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

  1. Angebot

1. Angebote von AES Consulting GmbH sind unverbindlich soweit deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Verbindliche Angebote werden von AES Consulting GmbH für die Dauer von 14 Werktagen aufrechterhalten. Erfolgt die Beauftragung nach Ablauf dieser Zeit, so besteht keine Bindung von AES Consulting GmbH an das Angebot. Der Kunde hat nach Ablauf der Bindungswirkung des Angebotes keinen Anspruch auf eine angebotsgemäße Leistungserbringung. AES Consulting GmbH steht das Recht zu, das Angebot zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren oder zurückzuziehen, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche erwachsen.

3. Sobald abzusehen ist, dass die von AES Consulting GmbH schriftlich und verbindlich vereinbarten Preise um mehr als 15 % steigen werden, wird AES Consulting GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Ist der Kunde Unternehmer, gilt die Preiserhöhung als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

4. Eine Preiserhöhung von bis zu 15 % erfordert keine gesonderte Verständigung. Diese gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.

  1. Vertragsabschluss

1. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und AES Consulting GmbH kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebotes von AES Consulting GmbH durch den Kunden zustande.

2. Wird ein unverbindliches Angebot vom Kunden angenommen oder erfolgt die Annahme nach Ablauf der Bindungsfrist eines Angebotes, kommt der Vertrag erst durch schriftliche Bestätigung der Annahmeerklärung durch AES Consulting GmbH zustande.

3. Von AES Consulting GmbH korrigierte oder abgeänderte Angebote bedürfen zur Begründung eines Vertragsverhältnisses einer Annahmeerklärung durch den Kunden.

  1. Eigentumsrecht und Urheberrecht

1. Alle Leistungen von AES Consulting GmbH, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Konzepte, Entwürfe, Muster, Vorlagen, Erklärungen, Anleitungen, Verzeichnisse, Texte, Textbausteine, Erläuterungen, Handouts etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars Eigentum von AES Consulting GmbH.

2. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von AES Consulting GmbH beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren entgeltlichen Leihverhältnis.

3. Jede über den vereinbarten Verwendungszweck und/oder -umfang hinausgehende Nutzung, Überlassung, Übermittlung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verwertung, Veräußerung oder sonstige Verwendung ist unabhängig davon, ob diese entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ausdrücklich untersagt.

4. Für die Nutzung von Leistungen von AES Consulting GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – vorab die Zustimmung von AES Consulting GmbH erforderlich. Dafür steht AES Consulting GmbH eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

5. Der Kunde haftet AES Consulting GmbH für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

  1. Kennzeichnung

1. Im Internet, in sozialen Medien oder sonst öffentlich bereitgestellte Dokumente, Fotos oder Unterlagen von AES Consulting GmbH dürfen stets nur unter Hinweis auf die AES Consulting GmbH, durch Nennung der Unternehmensbezeichnung oder Verwendung des Logos/der Marke, verwendet werden.

2. AES Consulting GmbH ist es unentgeltlich gestattet, das Logo/die Marke und den Namen/die Firma des Kunden unter Bezugnahme auf die bestehende oder beendete Geschäftsbeziehung zeitlich und räumlich uneingeschränkt für eigene Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden. Dem Kunden steht ein redaktionelles Vetorecht zu.

  1. Leistungserbringung

1. AES Consulting GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung beauftragter Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren, wobei stets auf die fachliche Eignung und einschlägige Qualifikation zu beauftragender Dritter zu achten ist.

2. Hat AES Consulting GmbH ein Geschäft zwischen einem Kunden und einem Dritten vermittelt und wird dem Kunden oder dem vermittelten Dritten die ihm obliegende Leistung unmöglich, ist AES Consulting GmbH von allen Ansprüchen freigestellt und erfolgt eine Anspruchsregulierung direkt zwischen Kunden und dem Dritten. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen, Schadenersatzansprüche sowie sonstige Haftungen.

3. Für direkte Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit mit AES Consulting GmbH hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit AES Consulting GmbH aus wichtigem Grund.

4. Soweit AES Consulting GmbH externe Dienstleister beauftragt, ist dem Kunden untersagt, die von AES Consulting GmbH hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist AES Consulting GmbH so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft über AES Consulting GmbH abgewickelt worden.

5. Der Kunde verpflichtet sich AES Consulting GmbH vollständige und ausführliche Informationen oder Dokumente zur Verfügung zu stellen, sowie alle Fragen von AES Consulting GmbH wahrheitsgemäß und ohne Verzögerungen zu beantworten, um AES Consulting GmbH nicht in der Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden zu hindern.

  1. Zahlungskonditionen, Rechnungslegung

1. Sämtliche durch AES Consulting GmbH vorgelegten Rechnungen sind mit Rechnungserhalt sofort und ohne jeden Abzug fällig. AES Consulting GmbH ist berechtigt, dem Kunden monatlich für alle ihre erbrachten Leistungen Rechnung zu legen.

2. Zur einfachen Bezahlung eines Erstgespräches zur Beratung wurde auf der Homepage von AES Consulting GmbH (https://www.aes-consulting.at/de/) das online Bezahlungssystem GP webpay von Global Payments eingerichtet, welches eine Zahlung mit Kredit- und Debitkarten sowie mobile Zahlungsarten (z.B. Google Pay, Apple Pay) ermöglicht. Bucht und zahlt ein Neukunde einen Termin für ein Erstgespräch zur Beratung online über die Homepage, so gilt die Beratungsleistung ab Einlangen der Zahlung am Konto der AES Consulting GmbH als beglichen. Der überwiesene Betrag wird im Falle einer Terminabsage nur bis spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn rückerstattet, danach kann er nicht mehr zurückgefordert werden. Besteht ein Rückerstattungsanspruch, rücküberweißt die AES Consulting GmbH den Betrag innerhalb von 30 Kalendertagen auf das Ausgangskonto.

3. Das Honorar für die Leistungserbringung wird je nach Vereinbarung nach Stunden oder pauschal abgerechnet. Die Preise für Leistungserbringungen können sich gemäß Verbraucherpreisindex (VPI/HVPI) ändern.

4. Anfallende Nebenkosten, wie z.B. für zur Verfügung gestelltes Büromaterial, für angefertigte Kopien von Dokumenten, Reisekosten oder Ausgaben für die Beauftragung von IT-Technikern, werden stets gesondert verrechnet und sind nicht im Stundensatz enthalten.

5. Im Zusammenhang mit der Beratung anfallende öffentlich-rechtliche Abgaben, Gebühren, Steuern und sonstige Kosten sind vom Kunden direkt zu tragen bzw. sofern vereinbart AES Consulting GmbH gegen Nachweis zu erstatten.

6. Ist nichts anderes vereinbart, ist stets eine Vorauszahlung zu leisten. Das restlich aushaftende Honorar ist unmittelbar nach vollständiger Durchführung des Auftrags bzw. bei Beendigung der Vertragsbeziehung an AES Consulting GmbH zu leisten.

7. AES Consulting GmbH behält sich vor, die Ausführung von Aufträgen bis zur Bezahlung offener Rechnungen zurückzustellen, sowie die Nutzung noch nicht vollständig bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen.

8. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich AES Consulting GmbH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung auch nur eines Teilbetrages oder einer Nebenforderung das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9. Für Verbraucher wird das Recht zur Aufrechnung (Kompensation) einer Forderung durch eine Gegenforderung ausgeschlossen, es sei denn:
– AES Consulting GmbH wird zahlungsunfähig,
– es handelt sich um eine Gegenforderung des Verbrauchers, die im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht,
– über die Gegenforderung des Verbrauchers liegt ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vor oder
– AES Consulting GmbH hat die Gegenforderung ausdrücklich schriftlich anerkannt.

– Liegt kein Verbrauchergeschäft vor, wird das Recht des Kunden zur Aufrechnung generell ausgeschlossen.

10. Ist der Kunde Unternehmer, ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ausgeschlossen.

11. Alle Leistungen von AES Consulting GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert zu entlohnen.
Mangels anderer Vereinbarung im Einzelfall hat AES Consulting GmbH für die erbrachten Leistungen Anspruch auf ein Honorar in der marktüblichen Höhe.

VIII. Haftung

1. AES Consulting GmbH verpflichtet sich, die vertraglich beauftragten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers im Gewerbe der Unternehmensberatung durchzuführen.

2. Die Parteien sind sich der Tatsache bewusst, dass es im Bereich „Datenschutz“ größtenteils keine behördlich oder gerichtlich genehmigten Vorgehens- und Verhaltensregeln, Leitlinien, Handlungsanweisungen, Maßnahmen, Muster etc. gibt. Vielfach werden erst behördliche und/oder gerichtliche Entscheidungen und/oder behördliche Leitlinien für klare und eindeutige Verhältnisse sorgen. Daher wird eine Haftung von AES Consulting GmbH für Schadensfälle, die aus behördlichen und/oder gerichtlichen Entscheidungen resultieren, ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches Verhalten von AES Consulting GmbH zugrunde liegt.

3. Ist der Kunde Unternehmer, ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit eine Haftung von AES Consulting GmbH oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen.

4. Ist der Kunde Unternehmer, wird die Anwendung des § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) zulasten des Kunden ausgeschlossen.

5. Ist der Kunde Unternehmer, verfallen Schadenersatzansprüche des Kunden in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von AES Consulting GmbH. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

6. Ist der Kunde Unternehmer, wird das Irrtumsanfechtungsrecht des Kunden, ausgenommen bei grob fahrlässiger Veranlassung, ausgeschlossen.

7. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von vorstehenden Haftungsregelungen ausdrücklich nicht erfasst.

  1. Verzug

1. Befindet sich AES Consulting GmbH in Verzug, so steht dem Kunden – ausgenommen bei Fixgeschäften, bei Leistungsverweigerung durch AES Consulting GmbH oder wenn offensichtlich ist, dass AES Consulting GmbH nicht in der Lage ist, die Leistung binnen angemessener Frist zu erbringen – ein Rücktrittsrecht zu, wenn er AES Consulting GmbH vorab, gemeinsam mit der Rücktrittserklärung, eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Kalendertagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.

2. Bei Zahlungsverzug ist AES Consulting GmbH berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 4% zu berechnen. AES Consulting GmbH bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens gegenüber dem Verbraucher vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist AES Consulting GmbH berechtigt, vom Verbraucher eine Mahngebühr in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten zu verlangen.

3. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9,2% über dem Basiszinssatz. AES Consulting GmbH bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens gegenüber dem Unternehmer vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist AES Consulting GmbH berechtigt, vom Unternehmer eine Mahngebühr in Höhe von zumindest € 40,00 oder die tatsächlich angefallenen Kosten zu verlangen.

4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann AES Consulting GmbH sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung stellen.

X. Pflichten des Kunden

1. Der Kunde verpflichtet sich AES Consulting GmbH über alle für die Geschäftsbeziehung und die Vertragsabwicklung relevanten Maßnahmen zeitgerecht und wahrheitsgemäß zu informieren und AES Consulting GmbH die erforderlichen Unterlagen, Dokumente, etc. in geeigneter Weise und in geeigneten Formaten zur Verfügung zu stellen bzw. technische Zugänge und Zugriffe in geeigneter Weise zu ermöglichen.

2. Der Kunde wird AES Consulting GmbH unverzüglich von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Leistungen infolge seiner unrichtigen, verzögerten, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt oder angepasst werden müssen oder verzögert werden.

3. Der Kunde hat alle Leistungen von AES Consulting GmbH (insbesondere alle Entwürfe, Konzepte, Muster, Vorschläge) unverzüglich zu überprüfen und binnen fünf Werktagen ab Eingang freizugeben. Ist der Kunde Unternehmer, gelten Leistungen bei Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden als vom Kunden genehmigt.

4. Der Kunde hat AES Consulting GmbH bei einseitigem Abbruch oder einseitiger Änderung bereits in Auftrag gegebener Arbeiten – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch AES Consulting GmbH– die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle sonstigen angefallenen Kosten zu erstatten. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind AES Consulting GmbH unverzüglich vollständig zurückzustellen. Allfällige Kopien, Ausdrucke oder sonstige Vervielfältigungen oder Abzüge sind vom Kunden zu vernichten.

5. Ist der Kunde Unternehmer und der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von AES Consulting GmbH begründet, hat der Kunde AES Consulting GmbH darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Vergütungsanrechnung des § 1168 ABGB ausgeschlossen wird.

6. Der Kunde ist verpflichtet, vor der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abtretung oder Übertragung vertraglicher Ansprüche oder sonstiger Rechte, die schriftliche Zustimmung von AES Consulting GmbH einzuholen. AES Consulting GmbH ist nicht verpflichtet, die Zustimmung zur Abtretung oder Übertragung vertraglicher Ansprüche oder sonstiger Rechte zu erteilen.

7. Der Kunde ist zur Kennzeichnung gemäß Punkt V. 1. verpflichtet.

XI. Geheimhaltung

1. Der Kunde und AES Consulting GmbH verpflichten sich wechselseitig zur Geheimhaltung sämtlicher aus ihrer Vertragsbeziehung erwachsender vertraulicher Informationen.

2. Vertrauliche Informationen sind sämtliche Unterlagen, Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und technisches Wissen, welche/s jeweils wechselseitig zugänglich gemacht werden/wird oder im Zuge der Auftragserfüllung zugänglich werden/wird. Davon ausgenommen sind Unterlagen, Daten und technisches Wissen, die/das zum Zeitpunkt, in dem sie zugänglich werden, bereits öffentlich bekannt waren.

3. Der Kunde und AES Consulting GmbH verpflichten sich, jenen an der Vertragsabwicklung Beteiligten, insbesondere Mitarbeiter, Lehrlinge, Praktikanten, Aushilfen und Subunternehmer, die notwendigerweise oder im Zuge der Vertragserfüllung von vertraulichen Informationen Kenntnis erlangen, eine gleichartige Geheimhaltungspflicht aufzuerlegen und alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu treffen. Soweit Informationen in diesem Rahmen weitergegeben werden, werden sie als vertrauliche Informationen weitergegeben und dürfen nicht für andere Zwecke als die Vertragserfüllung verwendet werden.

4. Jede Verwertung von Informationen, Tatsachen und Daten, die der Geheimhaltung unterliegen, zu anderen Zwecken als der Vertragserfüllung ist sowohl dem Kunden als auch AES Consulting GmbH und allen an der Vertragsabwicklung beteiligten Personen ausdrücklich untersagt.

5. Der Kunde und AES Consulting GmbH haben alle zweckmäßigen Vorkehrungen zum Schutz und zur gesicherten Verwahrung aller Informationen, Tatsachen und Daten, sowie auch hinsichtlich der im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragspflichten bekannt gewordenen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu treffen.

XII. Termine und Fristen

1. Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als Richtwert und bleiben unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von AES Consulting GmbH schriftlich zu bestätigen.

2. Verzögert sich die Leistung von AES Consulting GmbH aus Gründen, die AES Consulting GmbH nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse beruhend auf höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse oder aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Fristen entsprechend (Fortlaufshemmung).

XIII. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Ordentliche Kündigung

1. Wurde vertraglich nichts anderes vereinbart, kann ein auf unbestimmte Dauer abgeschlossenes Vertragsverhältnis sowohl vom Kunden als auch von AES Consulting GmbH unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses erbrachte Leistungen und angefallene Kosten hat der Kunde jedenfalls zu vergüten.

2. Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits begonnene Leistungen werden auch dann als erbracht und Unternehmern gegenüber als abgeschlossen berechnet, wenn der Kunde darauf verzichtet, dass ihm die Teilleistung zur Verfügung gestellt wird bzw. darauf, diese zu nutzen.

Außerordentliche Kündigung

1. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind der Kunde und/oder AES Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen.

2. Wichtige Gründe, die AES Consulting GmbH zur Vertragsauflösung berechtigen sind:

– der fortgesetzte Verstoß des Kunden gegen wesentliche Verpflichtungen (z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder seiner Mitwirkungspflichten) trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen;

– das Bestehen von Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden und wenn der Kunde die von AES Consulting GmbH schriftlich angeforderte (Teil)Zahlung nicht binnen 14 Werktagen erbringt;

– wenn der Kunde angeforderte Vorauszahlungen trotz schriftlicher Setzung einer Nachfrist von 7 Werktagen nicht leistet;

– die Verletzung von oder der Verstoß des Kunden gegen Verpflichtungen im Sinne des Punktes IX.;

– wenn der Kunde die ihm eingeräumten Nutzungsrechte an Leistungen, Dokumenten, Unterlagen etc. vereinbarungswidrig oder über die Vereinbarung hinausgehend, während aufrechter Vertragsbeziehung oder nach dessen Beendigung, gebraucht oder zu Zwecken, welche den Zielen des Vertrages offenbar widerstreben, missbraucht;

– Unmöglichkeit der Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder die Verzögerung oder Verhinderung der Ausführung der Leistung durch den Kunden trotz Setzung einer Nachfrist von 7 Werktagen;

XIV. Elektronische Kommunikation

1. Der Kunde und die für ihn vertretungsbefugten Personen sind mit der telefonischen Kontaktaufnahme, der Übermittlung von elektronischer Post (z.B. E-Mails, SMS) oder Telefaxen durch AES Consulting GmbH zu Werbe- und (Produkt-, Service-, Dienstleistungs-) Informationszwecken ausdrücklich einverstanden. Diese Zustimmung kann im Sinne des § 174 Abs 4 TKG 2021 jederzeit mittels E-Mail an office@aes-consulting.at oder per Brief an AES Consulting GmbH, Taubstummengasse 13/5a, 1040 Wien, widerrufen werden.

XV. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des IPRG und des UN-Kaufrechtes.

2. Zuständig für die Regelung von Ansprüche und allfällige Streitigkeiten aus Verträgen mit AES Consulting GmbH ist das sachlich zuständige Gericht in Wien/Österreich.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei Verträgen mit Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Bei Verträgen mit Verbrauchern tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung jene Bestimmung, die für Verbraucher gesetzlich vorgesehen ist.